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Je nach Angebot werden auch Darlehen mit geringerer Auszahlung (wegen Disagio
oder Bearbeitungsgebühr) vereinbart. Wer andere Kreditnebenkosten in der
Effektivzinsberechnung berücksichtigen möchte, kann dies durch Reduzierung des
Auszahlungsprozentsatzes oder des Auszahlungsbetrages machen. Laut PAngV muß
aber nur die Bearbeitungsgebühr in der Effektivzinsberechnung berücksichtigt
werden. Die reduzierte Auszahlung wird hier immer auf die Dauer der
Sollzinsbindung verteilt.
Statt der Tilgung in Prozent, können Sie auch die Höhe der Ratenzahlung
verwenden. Sollten Sie die Rate aber so klein wählen, dass keine Tilgung von 1%
erreicht wird, wird die Rate entsprechend angehoben.
Sie können auch die Laufzeit des Kredites bis zur kompletten Tilgung vorgeben.
Dabei wird unterstellt, dass der angegebene Sollzinssatz während der gesamten
Kreditlaufzeit gültig ist.
Einige Banken wollen die Raten z.B. am Monatsanfang haben und verbuchen die
Leistungen erst am Monatsende. In diesem Fall hätte man 30 Tage
Vorschüssigkeit. Die Rate musste 30 Tage vor Gutschrift gezahlt werden. Diese
vorschüssige oder vorfällige Zahlung erhöht den Effektivzins. Ganz wenige
Banken, aber einige Versicherungen, erwarten die Ratenzahlung am Anfang des
Quartals und schreiben die Zins- und Tilgungsleistung erst 90 Tage später
(Quartalsende) dem Darlehenskonto gut.
Die meisten Banken verbuchen die gezahlten Zins- und Tilgungsleistungen sofort
auf dem Konto. Sie haben keine Vorschüssigkeit bei der Ratenzahlung. In diesem
Fall heißt es bei der Vorschüssigkeit: 0 Tage.
Wenn Sie die anfallenden Bereitstellungszinsen berechnen wollen, ist immer ein
Auszahlplan notwendig, der aber bei Bauvorhaben selten verbindlich sein wird.